Psychotherapie
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Hinweise für heilkundliche Psychotherapie
Die heilkundliche Psychotherapie verwendet insbesondere auch alternativmedizinische Verfahren. Die Psychotherapie kann im Einzelfall eine Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt oder niedergelassenen Psychologen nicht ersetzen. Sofern entsprechende Beschwerden erkannt werden, die eines ärztlichen Rates bedürfen, wird dies dem Patienten unverzüglich mitgeteilt und er wird aufgefordert sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.
Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten daher keine Erstattung der Behandlungskosten durch ihre gesetzliche Krankenkasse. Über mögliche Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen) können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme einer Behandlung informieren.
Sofern eine private Krankenversicherung oder ein Beihilfeanspruch besteht, ist im Einzelfall eine teilweise Kostenerstattung möglich. Dies hängt insbesondere vom jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen ab. Eine bestehende Differenz zum Rechnungsbetrag ist jedoch in voller Höhe privat zu tragen.
Vielen Dank!